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Waffenbesitz in Deutschland

Beschussämter

Beschussamt Mellrichstadt, Lohstr. 5, 97638 Mellrichstadt, Telefon 09776-7050-0, Telefax 09776-5457, poststelle@ba-mel.bayern.de, www.beschussamt.bayern.de

Beschussamt München, Franz-Schrank-Str. 9, 80638 München, Telefon 089-17901-339, Telefax 089-17901-260, muenchen@beschussamt.bayern.de, www.beschussamt.bayern.de

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW, Beschussamt, Hugo-Eckener-Straße 14, 50829 Köln, Telefon 0221-59778-0, Telefax 0221-59778-144, poststelle@lbme.nrw.de, www.lbme.nrw.de

Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen, Beschussamt, An der Hasel 2, 98527 Suhl, Tel.: 03681-39640, Telefax 03681-3964-30, bas@lmet.de, www.lmet.de

Beschussamt Ulm, Albstraße 74, 89081 Ulm, Telefon 0731-96851-0, Telefax 0731-96851-99, bschussamt@rpt.bwl.de, www.beschussamt-ulm.de

Beschussamt Kiel, Beschussstelle, Sauerstraße 2, 24340 Eckernförde, Telefon 04351/475 732, Telefax 04351/476 258, info@ed-nord.de, www.ed-nord.de/edn

Kriegswaffenrecht:

Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.11.1990 (BGBl. I S. 2506), z.g.d.V. vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)

Nationales Waffenregister

Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG)

Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S. 1366)

Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)

Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes vom 31. Juli 2012 (BGBl. I S. 1765)

2024-10-18: Das sind die Neuerungen in der Waffenrechtsnovelle

In dieser Übersicht informieren wir Sie über die jüngsten Änderungen im Waffenrecht und deren Auswirkungen. Bitte beachten Sie: Eine Verkündung im Bundesanzeiger ist noch nicht erfolgt. Wann die Novelle in Kraft tritt, ist demzufolge noch nicht bekannt. 

Quelle: VDB

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/25102024_was_kommt_da_auf_uns_zu.html

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2024-09-16: Briefgenerator des VDB

Es wird wieder Zeit für seine Rechte zu kämpfen! Messerverbot für alle Bürger und anlasslose Hausdurchsuchungen für Waffenbesitzer. Hier wird wieder die Wirkung und nicht die Ursache bekämpft. Also mach mit, auch du!

Nutze den https://www.briefgenerator.de/ um die Abgeordneten in deinem Wahlkreis gezielt anzuschreiben. Die Briefe kommen mit vorgefertigten Texten, die du aber auch selber editieren kannst. Entweder lässt du die gegen eine Obulus vom VDB verschicken oder druckst diese aus und bringst sie selber zur Post.

Drucksache 20/12805

„§ 45 Rücknahme und Widerruf; vorläufige Sicherstellung“.
b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
„(6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen, kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

2024-06-14 Bundesrat stimmt Waffenrechtsverschärfung zu

Das Land Niedersachsen hat seinen Antrag mit dem Titel „Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“ (der VDB berichtete am 03.06.2024) in der Bundesratssitzung heute (14.06.2024) erfolgreich durchgebracht. Weitere Bundesländer haben sich dem Antrag angeschlossen: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen. Hessen hat sogar noch weitergehende Verschärfungen beantragt, denen ebenfalls mehrheitlich zugestimmt wurde.

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2024-06-07: Das OVG Niedersachsen bestätigt Rechtsauffassung des VDB-Justiziars Christian Teppe:

 Ein neues „Schlüsselurteil“, das noch unveröffentlicht ist, aber unserem VDB-Justiziar, dem Rechtsanwalt Christian Teppe vorliegt, rückt das OVG-Münster-Urteil vom Sommer 2023, das zu viel Unruhe und Unsicherheit unter Waffenbesitzern geführt hat, ordentlich zurecht. Das neue Urteil vom OVG Niedersachsen in Lüneburg (AZ: 11 LB 508/23) bestätigt die herrschende Rechtsauffassung, wonach es nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fällt, Gesetze und Verordnungen zu erlassen.

Nun hat das OVG Niedersachen in Lüneburg sehr deutliche Worte gefunden für diese Kompetenzüberschreitung des OVG Münster. 

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2024-02-23: OVG Sachsen bestätigt Urteil zur Schlüsselaufbewahrung

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen hat das Urteil des OVG Münster vom Oktober in seinem Beschluss vom 18.12.2023 (AZ 6 B 61/23) bekräftigt. Hier hatte ein Waffenbesitzer geklagt, der den Ersatzschlüssel in einer Kiste in der hintersten Ecke der untersten Schreibtischschublade verwahrt hatte. Das Gericht urteilte, dass „ein umsichtiger Waffen- oder Munitionsbesitzer das bloße Verstecken eines Schlüssels, das Einbrechern nach – wie hier – erfolgreicher Suche den Zugriff ohne Überwindung jeglichen Verschlusses bzw. sonstigen Widerstandes ermöglicht, nicht für ausreichend erachtet“ wird. Ebenso „teilt der Senat den Ansatz des Verwaltungsgerichts, dass die Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels grundsätzlich den gleichen Sicherheitsstandards zu entsprechen hat wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst.“ (Quelle VDB)

Urteilsbegründung

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2024-02-16 Bundesinnenministerin stellt 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus vor

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte am Dienstag, 13.02.2024, ein neues Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor. Das Dokument trägt den Titel „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“. Die darin enthaltenen 13 Maßnahmen sind eine Reaktion auf die Proteste gegen Rechtsextremismus in den vergangenen Wochen und bauen auf dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2022 auf.

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2023-09-16: Evaluierungsbericht zur Waffenrechtsreform liegt vor

Nach Angaben der Tageszeitung Rheinische Post ist der Evaluierungsbericht zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz am vergangenen Mittwoch an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages gegangen. Der VDB hat den Bericht heute, am 15. September, offiziell erhalten. Wir haben dazu ebenfalls bereits heute in Berlin im Bundesinnenministerium ein erstes Gespräch geführt. Der VDB war, genau wie weitere Verbände aus der Branche, von den Autoren des Evaluierungsberichts konsultiert worden. Sie können unsere Stellungnahme vom Juni hier nochmal nachlesen. Der VDB wird den Bericht nun im Detail prüfen. Hier geht es zum Bericht!

2023-08-31: Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

In einer gestern getroffenen Entscheidung (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht: diese sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

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30-08-2023: Bundeskriminalamt veröffentlicht Leitfaden zu "Wesentlichen Waffenteilen" 3.0

Zum dritten Mal veröffentlicht das BKA einen Leitfaden zu "Wesentlichen Waffenteilen" nach dem zum September 2020 geänderten Waffengesetz. Wie in den Vorausgaben werden die technischen Bewertungen des BKA an Hand von unterschiedlichen Waffentypen erläutert und gezeigt, was nunmehr neue "Wesentliche Teile", wie z. B. Gehäuse oder Verschlussstücke sind.  

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2023-08-29: Next Guneration!

Der Verband deutscher Büchsenmacher plant ab dem 29.09. eine neue Aktion: Next Guneration!Der VdB hält sich zur Zeit noch bedeckt, das Wichtigste fasse ich kurz zusammen: Es werden Empfänger für den Newsletter gesucht, die, wenn der VdB 50.000 Empfänger hat, auch bereit sind, eine ePetition des Bundestags mitzuzeichnen.

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2023-03-10: Bedürfnisprüfung zum Besitz bestimmter Waffen und Munition nach §14 Abs. 5 WaffG

Alle waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen sind per Weisung durch das Landeskriminalamt Düsseldorf Dez. ZA 4 vom 7. Februar 2023 angewiesen worden, das Bedürfnis zum Besitz für Waffen und Munition, die das Grundkontingent überschreiten zu überprüfen. Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend.

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2023-02-01: Waffenrecht mit Augenmaß

Am 01.02.2023, 17:00 Uhr, wurde von der FDP eine digitale Veranstaltung mit der Überschrift "Waffenrecht mit Augenmaß" abgehalten. Teilnehmen konnte jeder, der sich vorher über einen Einladungslink registriert hatte.  

Als sichtbare Teilnehmer fungierten:

- Konstantin Kuhle, FDP, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Berichterstatter Waffenrecht
- Christine Aschenberg-Dugnus, FDP, Parlamentarische Geschäftsführerin, Juristin
- Eberhard Becker, Polizeidirektor im Ruhestand, Jäger
- Andrè Busche, Dozent Waffenrecht, Sachverständiger, Buchautor, Verleger
- Olaf März, Sprecher BDK

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2023-01-14: Bundesfinanzminister Christian Lindner bremst Nancy Faeser aus!

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat laut einem Medienbericht die von Innenministerin Nancy Faeser geplante Verschärfung des Waffenrechts ausgebremst. Sein Ministerium habe Widerspruch gegen den Gesetzentwurf eingelegt, der damit vorerst nicht in die Ressortabstimmung gehen könne, berichtete der "Spiegel". Das Finanzministerium fordert demnach, zunächst die bestehenden Regelungen und Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre umfassend zu überprüfen. Die Liberalen stören sich dem Vernehmen nach auch daran, dass sich Faesers Vorstoß nur auf legale Waffen beziehe. Es müsse jedoch vor allem der Umgang mit illegalen Waffen überprüft werden, heißt es laut "Spiegel" aus Lindners Ministerium. Um einen möglichen Reformbedarf beurteilen zu können, brauche man hier zudem bessere Statistiken.

https://www.n-tv.de/politik/Lindner-bremst-Faesers-Reform-fuers-Waffenrecht-aus-article23843851.html

 

2023-01-09: Bundesinnenministerin Nancy Faeser will das Waffenrecht verschärfen

Der Privatbesitz halbautomatischer Waffen soll künftig verboten werden. Schon die Bezeichnung solcher Modelle als „kriegswaffenähnlich“ lässt ahnen, wessen geeistes Kind diese Reform atmet: Schließlich fällt jede gängige Pistole, einschließlich polizeilicher Dienstwaffen, in diese Rubrik. Aber es geht noch weiter:

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VDB Broschüre „Waffenrecht kurzgefasst – Der sichere Umgang mit einer Waffe

Unsere Broschüre ist jetzt online verfügbar! Auf über 100 Seiten erfahren Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Airsoftler, Paintballer kurz und knapp zusammengefasst alles Wichtige zum Waffenrecht . 

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VDB: Eine Waffenlobby für alle

2021-07-26: Waffenrecht für Sportschützen Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

1. Fortbestehen des Bedürfnisses
• Erforderlich sind quartalsweise Schießsportausübung oder 6 Schießtermine pro Jahr
• Nach 10 Jahren ist nur noch Verbandsmitgliedschaft nötig
• Details ab Seite 12

2. „Gelbe“ Waffenbesitzkarte
• Jetzt maximal 10 Waffen
• Altbestandsschutz

3. Vom Schießsport ausgeschlossene halbautomatische Langwaffen
• Mindestlauflänge jetzt nur noch 40 cm (entspricht 15.748 Zoll)

4. Verbotene Magazine
• Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Schuss sind verboten
• Magazine für Langwaffen mit mehr als 10 Schuss sind verboten
• Altbestand - Erwerb vor 13. Juni 2017: Anzeige bei der Waffenbehörde nötig
• Altbestand - Erwerb zwischen 13. Juni 2017 und 31. August 2020: Antrag an das BKA
nötig
• In beiden Fällen Frist: Spätestens 1. September 2021!

5. Neue wesentliche Waffenteile
• Receiver nun erlaubnispflichtig
• Altbestandsschutz

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/waffenrecht%20für%20sportschützen%202021.pdf

 

2021-06-07: Neuer Gesetzentwurf zunächst vom Tisch

Am 10. Mai hatte die Bundesregierung kurzfristig und völlig überraschend einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt, diesen nun aber - zumindest für diese Legislaturperiode - zurückgezogen.

Inhaltliche Kernpunkte des Entwurfs, die von den verschiedenen Institutionen im Gesetzgebungsverfahren zum Teil sehr unterschiedlich bewertet wurden und die teilweise sogar grundrechtsrelevant sind, waren sicherlich die verpflichtende Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter und die damit einhergehende Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, die Nachberichtspflicht sowie die Mitteilungspflichten anderer Behörden. Die Stellungnahmen und Pressemeldungen des DSB finden Sie über die Links unten.

Quelle:

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-neuer-gesetzentwurf-zunaechst-vom-tisch?

 

2021-03-30: Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen

Der VDB hält den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vom 18.03.2021 für einen Schritt in die falsche Richtung. Anstelle von mehr Sicherheit wird hier mehr Bürokratie aufgebaut und der Vollzug des bestehenden Waffenrechtes behindert.

„Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, müssen wir mit wochenlangen Verzögerungen bei der Ausstellung und Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen rechnen. Das betrifft Jagdscheine, Waffenbesitzkarten und Voreinträge bei den privaten Waffenbesitzern sowie eine ganze Reihe waffenrechtlicher Vorgänge, deren termingerechter Ablauf für den Fachhandel existenziell ist.“, befürchten die Mitglieder des VDB Präsidium und raten der zuständigen Abteilung des BMI dringend diesen Entwurf zurück zu ziehen oder sich zumindest die Zeit für eine gründliche Korrektur zu nehmen.

Zum Besseren Verständnis finden Sie hier den:
Referentenentwurf vom 22.03.2021 (Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen)

Die vollständige Stellungnahme des Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) sowie der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk (BIV)
 

Die vollständige Stellungnahme der im Forum Waffenrecht (FWR) organisierten Verbände:
Stellungnahme der Verbände im FWR zum Referentenentwurf vom 22.03.2021

 

2021-03-08: Bundesregierung zu Auswirkungen der Pandemie auf waffenrechtliche Bedürfnisse

Der Bundestagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Konstantin Kuhle hat die Bundesregierung im Januar gefragt, welche Auswirkungen pandemiebedingt geschlossene Schießstände auf die Bedürfnisnachweise von Sportschützen haben und welche Maßnahmen sie bei den Bundesländern angeregt hat, um Härten und Nachteile zu vermeiden.    

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Habt ihr Post vom Bundesanzeiger-Verlag : Transparenzregister bekommen?

Moin,

solltet ihr diese Tage Post vom Bundesanzeiger-Verlag : Transparenzregister bekommen haben, dann könnt ihr einen Antrag auf Gebührenbefreiung ab 2020 stellen. Hierzu habe ich euch folgende Information zusammen gestellt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/post-vom-bundesanzeiger-verlag-transparenzregister_185776.html Mehr…

21-01-2021: Gesetzentwurf zur Reform des Bundesjagdgesetzes vorgelegt

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) vor. Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung. Konkret sieht die Novelle bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Wirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung.

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05-07-2020: Neues Waffenrecht: Zwingender Gang zur Waffenbehörde & wichtige Änderungen bei Waffen und Magazinen im Altbesitz.

Zum 01.09.2020 tritt das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vollständig in Kraft. Damit kommen neue Regelungen auf Jäger zu. Denn nicht nur der Gang zur Waffenbehörde wird zwingend erforderlich, es werden auch neue wesentliche Waffenteile meldepflichtig. Gravierend sind darüber hinaus die Anzeigepflichten für Magazine mit hoher Kapazität.

Kein An- und Verkauf ohne NWR-IDs im Fachhandel!

Ohne NWR-IDs können Waffenbesitzer ab September keine Waffe mehr im Fachhandel kaufen oder verkaufen. Auch kann keine längere Reparatur oder eine an wesentlichen Teilen vorgenommen werden. Denn mit jeder dieser Aktionen ist eine Meldepflicht an das Nationale Waffenregister (NWR) verbunden, die nur mit eben jenen Daten möglich ist.

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19-02-2020: Wesentliche Teile einer Waffe im neuen Waffengesetz wird hier beschrieben

Mit Änderung des Waffengesetzes vom 19.02.2020 ändern sich die rechtlichen Einstufungen von bestimmten Bauteilen bei Schusswaffen. Der Leitfaden beschreibt die Änderungen und stellt diese anhand von detaillierten Fotos dar. Das .pdf zum download finden Sie hier:

 

 

20.11.2021: Droht in Europa ein komplettes Verbot von Bleischrot-Munition für Jäger und Sportschützen durch die Hintertüre?

Die europäische Kommission versucht am Parlament vorbei eine Verordnung zu erlassen welche die Verwendung von Blei als Munition verbietet. Unnötig zu erwähnen das hier wieder nur theoretische Zahlenmodelle anstelle wissenschaftlich belegbare Studien heran gezogen werden. Wie die ECHA und die EU-Kommission versuchen, demokratische Beschlussfassungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse auszuhebeln.

 

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12-12-2019: WaffG Lesefassung der Beschlußempfehlung

Anbei der Text wie er sich nun aus den drei Dokumenten präsentieren wird:

 

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16-12-2019: ACHTUNG Waffengesetz Verschärfung - was passiert JETZT?

Jörg Sprave erklärt das neue, super komplizierte Super-GAU-Waffengesetz und geht hier insbesondere auf die ehemals frei verkäuflichen Waffen ein. Beim Anschauen beachten, dass seine Interpretation zu den Dekowaffen (07:20) nicht stimmt. ALLE Dekowaffen werden demnächst anzeigepflichtig (Kleine WBK, Kategorie C). Solange der Besitzer nicht wechselt oder die Waffe in einen anderen EU-Staat verbracht wird (gilt auch für Reisen), braucht jedoch nicht auf die neue Dekoanforderung umgerüstet werden. Falls aber der Besitzer wechselt oder man damit zu einem Event im Nachbarstaat möchte, werden alt-umgebaute wie scharfe Schusswaffen behandelt und benötigen je nach Ausgangswaffe eine Erwerbsgenehmigung (ehemalige Halbautomaten, Kategorie B) oder Ausnahmegenehmigung nach § 40 (ehemalige Vollautomaten, Kategorie A.), wobei hier keine Sachkunde nachzuweisen ist. Jeder, der eine Dekowaffe besitzt und nicht anzeigt, hat in ca. 20-24 Monaten somit eine illegale Waffe im Haus. Erklärung auf Seite 54 im Entwurf vom 10.10.19 (nicht geändert): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Und ganz wichtig: jedem, dem eine angemeldete Waffe abhanden kommt (Diebstahl, Einbrauch, Verlust), muss dies unverzüglich der Polizei melden.

Hier in voller epischer Breite:
https://german-rifle-association.de/degunban-super-gau-und-buerokratiemonster/?fbclid=IwAR1KAe5RXbGta2lM-grxEMoh6M4RYpsHvy3qbJmFNfKkySeToeONuJzxE4U

 

 

13-12-2019: Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020

Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020 für Sportschützen und Jäger. Die wichtigste Frage zuerst : Was ist seitens des Deutschen Bundestages am 13.12.2019 beschlossen worden? Hier eine Liste mit den 9 wichtigsten Regelungen des neuen deutschen Waffengesetzes 2019, die im Folgenden dieses Artikels und sicher in den kommenden Ausgaben von VISIER noch vertiefend besprochen werden.

 

 

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21-11-2020: DEGunban – Update im November 2020

Das von uns ebenfalls beauftragte Professorengutachten liegt mittlerweile vor. Dieses bestätigt vollumfänglich die von unserer Anwaltskanzlei gefundenen Ergebnisse zur Europarechtswidrigkeit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853, wie sie mit dem 3. WaffRÄndG in nationales deutsches Recht in Bezug auf das Magazinverbot und die Beschränkung der Anzahl der auf die gelbe WBK eintragungsfähigen Waffen vorgenommen wurde.

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Droht in Europa ein komplettes Verbot von Bleischrot-Munition für Jäger und Sportschützen durch die Hintertüre? (2019-11-16)

Die europäische Kommission versucht am Parlament vorbei eine Verordnung zu erlassen welche die Verwendung von Blei als Munition verbietet. Unnötig zu erwähnen das hier wieder nur theoretische Zahlenmodelle anstelle wissenschaftlich belegbare Studien heran gezogen werden. Den Artikel von All4Shooters findet ihr hier

Hier müssen wir alle aktiv werden, sonst macht diese Verordnung dem legalen Waffenbesitz den Gar aus. Hier ein super Service vom LV2! Einfach auf die Links gehen, der email Client eures Endgerätes wird dann direkt eine email generieren an die Abgeordneten und alles was ihr machen müsst ist eueren Namen eintragen!! https://www.bds-lv2.de/161-verbot-von-bleimunition.html

 

E-PETITION: Ablehnung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (2019-11-04)

E-PETITION: Ablehnung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften bis 14.12.2019

Unsere Mitstreiter von der super aktiven Schützengesellschaft aus Kamenz haben es geschafft, rechtzeitig ihre Petition veröffentlicht zu bekommen. Die Politiker wollen ja Katjas nicht annehmen, weil diese keine Bundestags-Petition ist.

Es ist etwas komplizierter, lohnt sich aber. Eine To-Do-Anleitung findet ihr hier:
http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/2019/11/e-petition-ablehnung-des-entwurfs-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-waffengesetzes/?fbclid=IwAR10C13lpDLYKt7Y1d1mJKaso61qXFhPCCDWsDCN7OzrySh9Nm1Qf1gCcBU

Benedikt Krainz und Katja Triebel gehören zu den ersten namentlich genannten Mitzeichnern. Ihr könnt aber auch anonym bleiben.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html

Warum Ihr mitzeichnen solltet, sehr ihr in Katjas Stellungnahme hier bei der Anhörung im Innenausschuss:  Hier der Link zur Anhörung als Video mit Zusammenfassung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-inneres-waffenrecht-666164?fbclid=IwAR3E6603V9MvPHnnujoMBzk3AKet5i0sHFaU6zDPvscIf38ShyqS37XltfQ

Hier ein Aushang für euren Schiesstand:
https://drive.google.com/file/d/1OhePxb0FRudziB-tfNQFGvP4DO_0jcrV/view?fbclid=IwAR2gzVP2s5OhDXo2WufLGb49UuVdXBz8SM_yyjN2pt0fd1F1hUeEXvOv0k8

Der letzte macht das Licht aus (2019-10-18)

Liebe Mitglieder, am vergangenen Freitag den 18. Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz. Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:

 

 

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2019-10-19: Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Schießsportverbände zum Waffenrechtsänderungsgesetz

Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Schießsportverbände zum Waffenrechtsänderungsgesetz 17.10.2019 11:36 Der Deutsche Schützenbund setzt sich weiterhin intensiv dafür ein, dass die im Zuge der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geplanten Änderungen des deutschen Waffenrechts maßvoll für seinee Mitglieder ausfallen. Dazu hat der DSB in der vergangenen Woche eine eigene Stellungnahme an die Ansprechpartner in den Fraktionen und im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat verschickt. Zudem versorgte der DSB seine 20 Landesverbände mit Musterschreiben, um die Landesregierungen sowie die regionalen Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag auf den dringenden Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit hinzuweisen. Am 15. Oktober - und somit noch vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag, die für den 17.Oktober angesetzt ist, ging auf Initiative des DSB eine gemeinsame Stellungnahme aller vom Bundesverwaltungsamt (BVA) nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverbände in Deutschland an die Politik. Die Stellungnahme befindet sich in der Anlage.

 

 

2019-10-18: Waffenrechtsdebatte

Hier alle Reden von der gestrigen mitternächtlichen #Waffenrechtsdebatte, die um 23:20 begann. Die beste Rede kam von Konstantin Kuhle (FDP, Foto). Staatssekretär für Inneres (Union): Stephan Mayer glaubt immer noch, dass der Entwurf eine 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sei, obwohl dieser weit über die Vorgaben hinausgeht - insbesondere beim Bedürfnis, der Zuverlässigkeit und den Magazinen. Er verweist auf die Erleichterung für Jäger bei Nachtsichtgeräten.

 

 

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2019-09-23: DEGunban: Bundesrat will #Waffenrecht verschärfen

https://german-rifle-association.de/nw75S

Am 20.09.2019 tagte der Bundesrat und hat fast allen Empfehlungen der Ausschüsse wie auch allen Anträgen - außer dem Antrag auf #Messerverbote und #Waffenverbotszonen - zugestimmt. Es wurde – wie in der Vergangenheit – während einer Mammutsitzung nur eine einzige Rede gehalten - mit Referenz zum Mordfall Lübcke.

 

 

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2019-09-15: EUAmmoBan: Tod des Sportschießens

Die EU-Kommission ist dabei, Munition zu verbieten. Du hast vielleicht gehört, dass die EU-Kommission die ECHA gebeten hat, den Vorschlag für die Verwendung von Blei als Kugelmaterial vorzulegen. Du hast es vielleicht ignoriert. FIREARMS UNITED hat mit Experten der Munitionsherstellungsindustrie Kontakt aufgenommen, um herauszufinden, was es in der Praxis für DICH wirklich bedeutet.

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06-06-2019: Das steht im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung

 https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-das-steht-im-entwurf-der-bundesregierung/

Die Anhörung der Verbände war eine Farce. Wiedermal will man an allen politischen Institutionen vorbei ein Gesetz durchwinken. Ich gehe davon aus das es wieder mal in eine nächtliche Sitzung durchgepeitscht wird. Wäre nicht das erste Mal!

DIE AUSWIRKUNGEN DER VOM BUNDESINNENMINISTERIUM (BMI) GEPLANTEN WAFFENRECHTSÄNDERUNG FÜR SPORTSCHÜTZEN (2019-05-15)

„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts (BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!

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2019-03-13: EU-Feuerwaffenrichtlinie

Die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 muss von unserer Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei verfolgt die EU folgende Ziele: 

  1. Erschwerung des illegalen Zugang zu Schusswaffen
  2. Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen über den gesamten Lebenszyklus hinweg  und
  3. Erschwerung der Nutzung von legalen Schusswaffen für terroristische Anschläge. (Auszug aus der Rede von Bayerns Staatsminister Hermann auf der IWA in Nürnberg).
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2019-01-15: Referentenentwurf zum neuen Waffengesetz

Das BMI will mehr verbieten als die EU vorschreibt. Hierzu wurden zwei Referentenentwürfe am 14.01.2019 an die Verbände und andere “Stakeholder” geschickt mit der Maßgabe bis zum 2. Februar Stellung zu nehmen. 

Da unsere Verbände alle ehrenamtlich arbeiten, ist die Kürze der Zeit eine Zumutung. Da wir bei den letzten Änderungen (2003, 2009, 2011 und 2017) gesehen haben, wie wenig vom ursprünglichen Entwurf trotz Warnungen der Experten geändert wird, ist die Stellungnahme eventuell wieder einmal eine “anscheinsdemokratische” Prozedur. Sie ist zwar vorgeschrieben, aber eigentlich kümmert es keinen der Entscheidungsträger.

Hier die wichtigsten und schlimmsten Änderungen

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2017-08-09 Tschechien klagt vor EuGH gegen EU-Waffenrichtlinie

Tschechien zieht gegen ein EU-weites Verbot für bestimmte halbautomatische Schusswaffen vor Gericht. Man habe vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die neue EU-Waffenrichtlinie eingereicht, teilte das Innenministerium in Prag heute mit. „Eine derart massive Bestrafung anständiger Waffenschein-Besitzer ist für uns inakzeptabel“, sagte der Innenminister Milan Chovanec.

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2017-07-06 Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

(Berlin, 05. Juli 2017) Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Sfufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht. Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrechts über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen.

DJV: Was ändert sich konkret für Jäger durch die Änderungen des §13 WaffG?

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2017-05-18: Novellierung Waffengesetz

Am 18.05.2017 verabschiedete der Bundestag die Novellierung des Waffengesetzes. Folgende Punkte sind mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes für die Besitzer von Feuerwaffen und solchen, die es werden wollen, von großer Wichtigkeit.

  • Änderung der Aufbewahrungsvorschriften: Mit Inkrafttreten der Novelle sind bei Neuanschaffung bzw. bei Aufstockung der persönlichen Lagerkapazität für Feuerwaffen, nur noch Sicherheitsbehältnisse min. der Stufe 0 nach DIN/EN 1143-1 erlaubt.
  • Bestandschutzregelung für bereits genutzte Sicherheitsbehältnisse nach VDMA 24992 Stufe A/B. Dies gilt auch für im Haushalt lebende Angehörige und im Erbfall für den berechtigten Erbnehmer. Ein zweites Mal lässt sich dieser „ErbenBestandschutz“ für die betroffenen Sicherheitsbehältnisse nicht weitergeben.
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wenn man seine Schusswaffen und Munition nicht nach den Vorgaben des Gesetzes aufbewahrt und dadurch Gefahr läuft, dass Schusswaffen oder Munition abhandenkommen oder Unbefugte darauf zugreifen können.
  • - Eine, auf ein Jahr befristete Amnestie bei Abgabe unerlaubt besessener Schusswaffen und Munition. Die Amnestie umfasst auch das unerlaubte Führen von Schusswaffen und Munition auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle.

Informationsflyer hierzu: Link

2017-03-14 Europäisches Parlament stimmt mit deutlicher Mehrheit für den Trilog-Kompromiss

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlamentes wurde der im sogenannten "Trilog" - den Dreiergesprächen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlamentsvertretern - erarbeitete Kompromiss verabschiedet. Änderungen wurden hierbei nicht mehr beschlossen.

Damit geht eine über einjährige Phase intensiver Arbeit auf europäischer Ebene zu Ende. Alles begann mit dem unannehmbaren Vorschlag der EU-Kommission, welcher als direkte Reaktion auf die Terroranschläge von Paris hauptsächlich den legalen Waffenbesitz beschneiden und unmöglich machen wollte. Umgehend hat das Forum Waffenrecht zu diesem Angriff auf die Rechte unserer Mitglieder Stellung genommen und unsere Ablehnung zu den Vorschlägen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Link:

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2017-03-10 es gibt aktuell FÜNF Verschärfungsinitiativen

1) EU-Feuerwaffenrichtlinie (wird 14.03. im EU-Parlament durchgewunken)...
- betrifft Magazingrößen für LW/KW mit 10/20 Schuss
- Vorderlader auf WBK
- weitere Bürokratiemonster, die aber bereits im deutsche WaffG enthalten sind (rückgebaute Vollautomaten, Regelüberprüfung)

2) Kabinettsbeschluss / BMI-Initiative (wird am 10.03. im Bundestag debattiert)
- Verschärfung der Aufbewahrung auf Schränke der Stufe 0 und höher
- Vermutlich Altbestandschutz, allerdings sehr unklare Formulierung , könnten noch Gemeinheiten drin sein

3) BundesRATSinitiative der SPD-Bremen (wird am 10.03. im Bundesrat debattiert)
- Verbot von "Kriegswaffenähnlichen Halbautomaten"
- keine Entschädigung (Waffen binnen 6 Monaten unbrauchbar zu machen)

4) BundesRATSdebatte generell (wird am 10.03. im Bundesrat debattiert)
- Verschärfung der der Aufbewahrung auf Schränke der Stufe 0 und höher (Bestandschutz unklar)
- Abfrage beim Verfassungsschutz

5) BundesTAGSinitiative der Grünen (wird am 10.03. im Bundestag debattiert)
- Verbot von Halbautomaten
- Verbot des freien Verkaufs von Schreckschusswaffen
- Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition (auch in 0ern)
- Vermutlich Vorbereitung auf dezentrale Lagerung

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2017-04-13: ABSTIMMUNG im EU-Parlament: Feuerwaffenrichtlinie wird durchgewunken werden

Laut "Procedure File" ist für den 14.03.2017 im EU-Parlament nicht nur die erste Lesung angesetzt, sondern auch die Abstimmung.

Unsere Befürchtungen, dass dies einfach durchgewunken wird, werde sich somit bewahrheiten. Etwaige Anträge von ALDE und anderen Gegnern werden also wohl "zur Kenntnis genommen".

Macht nochmal ordentlich DRUCK! Nutzt hierzu den englischen OBERLAND ARMS Flyer: http://www.oberlandarms.com/pdf/oa_postkartenaktion_eu_parlament_fax_post.pdf

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2017-03-10: Bundestag und Bundesrat beraten über Waffengesetz

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Unter anderem befürwortet die Länderkammer einen besseren Bestandsschutz für Waffenschränke. Zeitgleich hat der Bundestag über das Gesetz debattiert und den vorliegenden Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Einen Grünen-Antrag zur weiteren Verschärfung haben die Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt. http://www.jagdverband.de/content/bundestag-und-bundesrat-beraten-%C3%BCber-waffengesetz

Bundestagsdebatte zu Gefahren durch Waffen mit Reden von Irene Mihalic (B'90/Grüne), Oswin Veith (CDU), Martina Renner (Die Linke), Gabriele Fograscher (SPD) und Michael Frieser (CSU)

2017-03-09: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

Die erste Lesung findet am 09.03.2017 im dt. Bundestag statt

Zusammenfassung: Mitglieder der Interessengemeinschaft prolegal e.V. haben diese vom Bundesministerium des Innern unter großem Zeitdruck zusammengezimmerte Gesetzesnovelle analysiert. Ihr Fazit: Dieser Novellierungsansatz des ohnehin schon überregulierten und für Betroffene wie Sachbearbeiter schwer verständlichen Waffenrechts ist insgesamt abzulehnen. Der Ansatz verstößt gegen juristische Grundsätze, wie z.B. den der Verhältnismäßigkeit. Der Entwurf dient weder einer ziel- noch ergebnisorientierten Verbesserung des Waffengesetzes. Zudem basiert die Begründung auf völlig falschen und künstlich überhöhten Zahlen und haltlosen Annahmen. In völlig unnötiger Weise werden den zuständigen Behörden der eigenverantwortliche Raum für Augenmaß bei der Anwendung der Paragraphen begrenzt und stattdessen werden ordnungsrechtliche Zuständigkeiten an ein privatwirtschaftliches Unternehmen übergeben. Die geplante Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien erweist sich für diese Firma als Lizenz zum Geld-Drucken, genauso wie einige wenige Hersteller von Waffenschränken davon über Gebühr profitieren werden. 

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2017-01-31: Bundeskabinett beschließt Waffengesetzänderung

Parallel zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie müssen wir uns auch noch mit der anstehenden Novellierung des nationalen Waffengesetzes befassen. Dies steht schon länger auf der Tagesordnung und Vertreter des Bundesinnenministeriums hatten über die Inhalte der Änderung bereits auf der IWA 2015 berichtet, was wir seiner Zeit über unseren Newsletter berichteten.

 

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2017-01-31: Binnenmarktausschuss der EU stimmt für Änderung der Feuerwaffenrichtlinie

Am 26. Januar 2017 stimmte der Ausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz" (Internal Market ans Consumer Protection - IMCO) dem im vorangegangenen Trilogverfahren erarbeiteten Kompromisspapier zu. Die Abstimmung erfolgte mit 25 zu 9 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.

 

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2016-08-12: Bundesinnenminister Thomas de Maizière neuen Maßnahmen zur Terrorabwehr

Grüne und Rote bilden in der Frage des privaten Waffenbesitzes nicht länger exklusiv einen Club der Idioten. Die CDU hat, in Gestalt des Innenministers de Maizière, soeben einen Aufnahmeantrag gestellt. Wir brauchen keine strengen, sondern liberale Waffengesetze!

Im Zuge der Terrorabwehr werden nun höhere Standards für Waffentresore, Registrierung von Schreckschusswaffen, Eingliederung von Salutwaffen, Verbot von halbautomatischen Langwaffen und Kurzwaffen die Magazine mit mehr als 20 Patronen aufnehmen können, Verbot des Internethandel, Einführung neuer Überprüfungs-möglichkeiten - wohl gemerkt für Sportschützen, Jäger, Waffensammler! (Terroristen werden sich natürlich daran halten, Ehrenwort!) Nachzulesen hier:

2016-06-10: Infoblatt EU-Waffenrechtverschärfung

Der Rat der europäischen Innen- und Justizminister hat heute einem Vorschlag der EU-Kommission zur Verschärfung des EU-Waffenrechts zugestimmt. Dieser Vorschlag wird bald dem Parlament vorgelegt und hat gute Chancen auf eine Annahme. Quelle: Infoblatt_EU-Waffenrecht