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Recht & Gesetz
 

Rechtsschutz

Warum eine Rechtsschutzversicherung?

Die Vorschriften von Behörden an denjenigen, der eine Waffe oder gar die soundsovielte Sportwaffe für verschiedene Disziplinen haben möchte, sind bekannt. Sehr oft haben diese Vorschriften mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun. Die vom Gesetzgeber zugegebene Kompliziertheit des Gesetzes trifft Sachbearbeiter und Waffenbesitzer gleichermaßen. Oft werden Vorschriften erlassen, weil kein Widerspruch eingelegt wird und sicher ebensooft wird kein Widerspruch eingelegt, weil der Betroffene glaubt, daß er ja doch keine Chance hat.

Daß manche Vereins- und Verbandsvorsitzende völlig außerhalb des Gesetzes Meldungen über ihre Mitglieder an Behörden machen, mit der Folge, daß das "Bedürfnis" infrage gestellt wird, hat sich ebenfalls "eingeschlichen", wohl weil sich keiner dagegen wehrt.

Als Bürger einer Demokratie muß man manche Einschränkungen der persönlichen Freiheit akzeptieren, zum Beispiel, um im Interesse der Allgemeinheit mögliche Risiken zu vermeiden. So akzeptieren wir ein Waffengesetz, das von den Waffenbesitzern verlangt, daß sie zuverlässig sind und verantwortlich mit Waffen umgehen können.

Und wenn ein Gesetz wirklich so schwer verständlich ist, wie der Gesetzgeber behauptet (als Begründung für ein neues Gesetz), ist es fast sträflich, irgendeinen Schritt ohne anwaltliche Beratung zu tun.Wenn es in dieser Legislaturperiode ein neues Waffengesetz geben sollte, und wenn dies Ähnlichkeit mit bisher bekanntgewordenen Entwürfen haben sollte, dann kommt man erst recht nicht um rechtliche Beratung herum - so mehrdeutig sind zahlreiche Passagen.

Es ist also höchste Zeit dafür zu sorgen, daß Sie für den Ernstfall gerüstet sind!

Rechtschutzversicherung vom Forum Waffenrecht in Kooperation mit der ÖRAG Recht§chutz
http://www.fwr.de/index.php?id=103
 
Rechtschutzversicherung VDW
http://www.vdw-duesseldorf.de/documents/MerkblattRechtsschutzvers_18_000.pdf
 
Haftpflichtversicherung VDW
http://www.vdw-duesseldorf.de/documents/HaftpflichtversicherungMitglieder-InfoStandJanuar2009_000.pdf