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Recht & Gesetz
 

Aufbewahrung

Am 6. Juli 2017 wurde das Waffengesetz geändert. Seither gelten neue Vorschriften bei der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Hier das Merkblatt zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition im privaten Bereich nach § 36 WaffG und §§ 13 und 14 AWaffV vom Bundesverwaltungsamt.

 

 

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat. Führt eine unsachgemäße Waffenaufbewahrung zum Beispiel dazu, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder Unbefugte auf diese zugreifen können, wird dies in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Darüber hinaus führt ein solches Verhalten auch dazu, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit angezweifelt wird und somit die waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz widerrufen werden kann.

QUELLE: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/waffenaufbewahrung