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Recht & Gesetz
 

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition

Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruck (früher: CO2)-Waffen und Armbrüste können erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden.

Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist Voraussetzung:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm lfb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kal. 12 wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind.
  • sonst: Vollendung des 21. Lebensjahres.
    Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
    Dies gilt nicht für die o.a. Waffen.
  • Zuverlässigkeit (§ 5) fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu 60 Tagessätzen oder mehr wegen sonstiger Taten; bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen WaffenG, SprengstoffG oder BundesjagdG, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.
  • Persönliche Eignung (§ 6) fehlt z.B. bei Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Krankheit oder der Gefahr des unvorsichtigen oder unsachgemäßen Umgangs.
  • Sachkunde (§ 7) setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Der DSB hat für den zu erbringenden Nachweis Richtlinien beschlossen, die Regelungen zum Sachkundelehrgang und zur Sachkundeprüfung enthalten.

Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt; sie gilt zum Erwerb 1 Jahr und zum Besitz unbefristet, sog. Grüne WBK. Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der Behörde anzuzeigen.

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition (§ 10) wird durch Eintragung in eine WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Sie kann auch durch einen Munitionserwerbsschein erteilt werden und gilt dann für den Erwerb 6 Jahre und für den Besitz unbefristet.

Vor dem 1.4.2003 erteilte Erlaubnisse gelten weiter. 

 

Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht

 

Erbwaffen / Waffenfund

  • Waffen richtig vererben : Der Verband Deutscher Büchsenmacher hat in Zusammenarbeit mit dem Forum Waffenrecht ein Merkblatt erstellt. Link
  • Waffen aufgefunden: Wie verhält man sich richtig? Hier ein Leitfaden: Link

RSB (Rheinischer Schützenbund)

  • Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe: LINK.

BDS (Bund deutscher Sportschützen):

  • Merkblatt für die Beantragung: Link
  • Antrag auf Verbandsbescheinigung: Link plus Arbeitshilfe: Link
  • Für diese Disziplinen können Bedürfnisbescheinigungen ausgestellt werden: Link

Für die Polizeibehörde / das Landratsamt

  • Antrag auf Erteilung eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz: Link
  • Vorrübergehendes Überlassen einer Schusswaffe: Link
  • Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen: Link